Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2024 auf 1.25 % festgesetzt. Aufgrund der unsicheren Finanzmärkte und der weltwirtschaftlich fragilen Lage hat die Verwaltungskommission am 5. Dezember 2023 beschlossen, für 2024 einen Arbeitszins von 1.25 % festzulegen. Dieser wird für unterjährige Austritte und Pensionierungen angewendet. Ende 2024 wird die Verwaltungskommission aufgrund des Jahresabschlusses rückwirkend die definitive Verzinsung festlegen.