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Eintritts- und Austrittsmeldung

Eintritts- und Austrittsmeldungen sind durch die Arbeitgebenden möglichst früh zu machen. Dadurch unterstützen Sie uns in der speditiven und korrekten Abwicklung des Mutationswesens und helfen zudem Kosten sparen. Schicken Sie eine Kopie der Meldung, sofern noch nicht alle Angaben vorhanden sind.

Eintrittsmeldung

Sofern ein AHV-pflichtiges Jahreseinkommen von CHF 14’700.00 (Stand 2024) erzielt wird , beginnt die Versicherung mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses (siehe Beginn und Ende der Versicherung).

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, alle pflichtigen Mitarbeitenden der PKLK rechtzeitig zur Versicherung anzumelden. Hierfür ist das Formular Anmeldung-Pensionskasse.pdf zu verwenden.

Die Verwaltung gibt gerne Auskunft, ob eine angestellte Person zu versichern ist.

Nach der Anmeldung erhält die zu versichernde Person den Versicherungsausweis und weitere wichtige Informationsblätter.

Im Weiteren gibt unser Merkblatt «Informationspflichten» Auskunft.

Austrittsmeldung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Unterschreitung des Mindestlohnes (CHF 14’700.00 = Eintrittsschwelle, Stand 2024) endet die Versicherung bei der PKLK.

Der Arbeitgeber hat rechtzeitig den Austritt der PKLK zu melden. Hierzu ist das Formular «Mutationsformular» zu verwenden.

Nach der Abmeldung erhält die versicherte Person eine provisorische Austrittsmeldung und einen Fragebogen zur gewünschten Verwendung der Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung).