Die Verwaltungskommission leitet die Kasse (PKLK). Sie ist paritätisch zusammengesetzt durch vier Personen der Arbeitnehmerseite und vier Personen der Arbeitgeberseite.
Die Vertretung der Arbeitnehmerseite wird durch die Versichertenversammlung gewählt. Der Synodalrat der röm.-kath. Landeskirche des Kantons Luzern wählt die Vertretung der Arbeitgeberseite.
Die aktuelle vierjährige Amtsperiode läuft vom 1. Juni 2014 bis 31. Mai 2018.
Die Verwaltungskommission konstituiert sich selbst und wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Verwaltungskommission, sowie die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder der Anlage- und der Liegenschaftskommission.
Das aktuelle Organigramm der PKLK finden sie hier.
Die Firma Deprez Experten AG nimmt periodisch Prüfungen vor. Der Experte für die berufliche Vorsorge bestätigt die gesetzeskonforme versicherungstechnischen Berechnungen und Handhabung der beruflichen Vorsorge.
Die BDO AG prüft ab dem Geschäftsjahr 2015 die Jahresrechnung, die Alterskonten, die Rechtmässigkeit der Geschäftsführung und der Vermögensanlage.
Die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) wacht darüber, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie fordert jährlich eine Berichterstattung über die Rechnungslegung und nimmt Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten für die berufliche Vorsorge.