Zur Startseite Zur Navigation Zum Inhalt Zur Kontaktseite Zur Sitemapseite Zur Suche

Arbeitgeber bei der PKLK

Unter §1 des Reglements der Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (PKLK) ist die Bedeutung verschiedener Begriffe aufgeführt. Unter anderem wird zwischen Arbeitgebern und angeschlossenen Arbeitgebern unterschieden.

Arbeitgeber sind die Kirchgemeinden des Kantons Luzern (soweit diese nicht selbst über eine eigene Pensionskasse verfügen), die Zweckverbände der Kirchgemeinden, die Landeskirche, die Anstalten und die anderen juristischen Personen des landeskirchlichen, öffentlichen Rechts sowie angeschlossene Arbeitgeber. (§ 1 Abs. 1 b)

Einzig die Kirchgemeinde der Stadt Luzern führt selber eine eigene Pensionskasse. Somit sind diese Mitarbeitenden nicht bei unserer Kasse versichert.

Angeschlossene Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, die der Landeskirche nahe stehen und die ihr gesamtes Personal bei der Kasse durch einen Anschlussvertrag versichern. (§ 1 Abs. 1 c)

Die Liste aller Arbeitgebenden, die ihr Personal bei der PKLK versichern, finden sie hier.