Eintritts- und Austrittsmeldung
Arbeitgebende sollten die Eintritts- und Austrittsmeldungen möglichst früh machen. Das unterstützt uns in der speditiven und korrekten Abwicklung des Mutationswesens und hilft Kosten zu sparen. Sie können uns auch eine Kopie der Meldung zusenden, falls noch nicht alle Angaben vorhanden sind.
Eintrittsmeldung
Sofern ein AHV-pflichtiges Jahreseinkommen von CHF 15'120.00 (Stand 2025) erzielt wird, beginnt die Versicherung mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses (siehe Beginn und Ende der Versicherung).
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, alle pflichtigen Mitarbeitenden der PKLK rechtzeitig für die Versicherung anzumelden. Hierfür ist das Formular Anmeldung-Pensionskasse.pdf zu verwenden.
Die Verwaltung gibt jederzeit Auskunft, ob eine angestellte Person zu versichern ist.
Nach der Anmeldung erhält die zu versichernde Person den Versicherungsausweis und weitere wichtige Informationsblätter.
Im Weiteren gibt das Merkblatt «Informationspflichten» Auskunft.
Austrittsmeldung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Unterschreitung des Mindestlohnes (CHF 15'120.00, Stand 2025) endet die Versicherung bei der PKLK.
Der Arbeitgeber hat den Austritt rechtzeitig der PKLK zu melden. Hierzu ist das Formular «Mutationsformular» zu verwenden.
Nach der Abmeldung erhält die versicherte Person eine provisorische Austrittsmeldung und einen Fragebogen zur gewünschten Verwendung der Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung).