Altersguthaben werden 2025 rückwirkend mit 3.5% verzinst.

Altersguthaben werden 2025 rückwirkend mit 3.5% verzinst.

Die Verwaltungskommission der PKLK hat an ihrer Sitzung vom 25. November 2025 aufgrund des voraussichtlich guten Geschäftsergebnisses per 2025 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2025 rückwirkend mit 3.5% zu verzinsen. Sämtliche Aktivversicherte, die per 31.12.2025 noch bei der PKLK versichert sind, profitieren von dieser Zusatzverzinsung von 2.25% (Mindestzinssatz 1.25% plus 2.25% Zusatzverzinsung).

Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2026 auf 1.25 % festgesetzt. Aufgrund der unsicheren Finanzmärkte und der weltwirtschaftlich fragilen Lage hat die Verwaltungskommission am 25. November 2025 beschlossen, für 2026 wiederum einen Arbeitszins von 1.25 % festzulegen. Dieser wird für unterjährige Austritte und Pensionierungen angewendet. Ende 2026 wird die Verwaltungskommission aufgrund des Jahresabschlusses rückwirkend die definitive Verzinsung festlegen.

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