Altersguthaben werden 2024 rückwirkend mit 3.5% verzinst. Auszahlung einer einmaligen 13. Altersrente für 2024

Altersguthaben werden 2024 rückwirkend mit 3.5% verzinst. Auszahlung einer einmaligen 13. Altersrente für 2024

Die Verwaltungskommission der PKLK hat an ihrer Sitzung vom 26. November 2024 aufgrund des guten Geschäftsergebnisses per 2024 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2024 rückwirkend mit 3.5% zu verzinsen. Sämtliche Aktivversicherte, die per 31.12.2024 noch bei der PKLK versichert sind, profitieren von dieser Zusatzverzinsung von 2.25% (Mindestzinssatz 1.25% plus 2.25% Zusatzverzinsung).

Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2025 auf 1.25 % festgesetzt. Aufgrund der unsicheren Finanzmärkte und der weltwirtschaftlich fragilen Lage hat die Verwaltungskommission am 26. November 2024 beschlossen, für 2025 wiederum einen Arbeitszins von 1.25 % festzulegen. Dieser wird für unterjährige Austritte und Pensionierungen angewendet. Ende 2025 wird die Verwaltungskommission aufgrund des Jahresabschlusses rückwirkend die definitive Verzinsung festlegen.

Ebenfalls hat die Verwaltungskommission am 26. November 2024 beschlossen, auch die Rentnerinnen und Rentner am guten Ergebniss teilhaben zu lassen. Desbhalb wurde im Dezember 2024 einmalig eine 13. Altersrente ausbezahlt.

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