Zur Startseite Zur Navigation Zum Inhalt Zur Kontaktseite Zur Sitemapseite Zur Suche

PKLK passt auf 1. Januar 2024 das Vorsorgereglement an

Die Pensionskasse der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern setzt am 1. Januar 2024 Änderungen des Vorsorgereglements in Kraft. Das neue Reglement bindet einerseits bundesrechtliche Bestimmungen ein, zum Beispiel die Reform der AHV 21. Andererseits enthält es Anpassungen bei den Kapitalabfindungen der Altersleistungen bei Pensionierung sowie die Aufhebung der freiwilligen Risikoversicherung.

Per 1. Januar 2024 tritt das neue PKLK-Vorsorgereglement in Kraft. Anlass für diese Reglementsänderung ist die Umsetzung der AHV-Reform 21, die auf diesen Zeitpunkt in Kraft getreten ist.

Die Änderungen betreffen grösstenteils die 1. Säule AHV. Bei der beruflichen Vorsorge insbesondere beim Vorsorgereglement der PKLK wurden nur minime Anpassungen notwendig. Neu spricht man nicht mehr vom Rentenalter sondern vom Referenzalter, dass für Mann und Frau nun einheitlich auf 65 Jahre festgesetzt wurde. Im Weitern wurde die Flexibilisierung für eine Teilpensionierung ausgebaut.

Im Zuge dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Verwaltungskommission noch weitere Änderungen beschlossen.

Die freiwillige Risikoversicherung nach § 5 des Reglements wurde aufgehoben. Hier handelt es sich um eine überobligatorische Leistung unserer Kasse. Da der Gesetzgeber diese Möglichkeit nur noch bis Alter 60 zulässt, wurde in den letzten Jahren von diesem Angebot praktisch kein Gebrauch mehr gemacht.

Neu können die Altersleistungen bei Pensionierung ganz oder teilweise in Form einer Kapitalabfindung bezogen werden (bisher max. 50%, neu max. 100%).