Zur Startseite Zur Navigation Zum Inhalt Zur Kontaktseite Zur Sitemapseite Zur Suche

So finanziert sich die PKLK

Während der 41 Beitragsjahren werden von der Arbeitgeberin rund 61 % und von der versicherten Person rund 39 % der Beiträge geleistet (Beitragsprimat). Als dritter Beitragszahler wird der Ertrag aus dem Vermögen angesehen.

Die versicherten Personen und die Arbeitgeberinnen entrichten der PKLK Beiträge zur Finanzierung der Altersleistungen und der Risiken Invalidität und Tod.

Zur Deckung der Risiken Invalidität und Tod zahlen die versicherten Personen und die Arbeitgebenden je 1.7 % der versicherten Besoldung. Die Finanzierung der Risikobeiträge beginnt nach der Vollendung des 17. Lebensjahres.

Die Finanzierung der Altersleistungen beginnt am 1. Januar nach der Vollendung des 24. Lebensjahres.

Die versicherten Personen bis zum massgebenden 41. Lebensjahr leisten einen Beitrag von 6 % der versicherten Besoldung; ab dem Alter 42 beträgt der Beitrag 10 %; zuzüglich die oben erwähnten 1.7 % für die Risikoversicherung.

Das massgebende Alter entspricht hierbei der Differenz zwischen dem Kalender- und dem Geburtsjahr jeweils per 1. Januar gerechnet.

Die Arbeitgeberinnen leisten ab dem 24. Lebensjahr der versicherten Person einen einheitlichen Beitrag von 14.4 %; zuzüglich 1.7 % für die Risikoversicherung.

§ 38 des Reglements der PKLK weist die Beiträge für die versicherte Person und die Arbeitgeberin aus.

Mit den Beiträgen zur Finanzierung der Altersleistungen wird für jede versicherte Person ein separates Altersguthaben angespart und jährlich mit dem Versicherungsausweis ausgewiesen.

Das angesparte Altersguthaben wird bei der Pensionierung durch einen Rentenumwandlungssatz in eine Rente umgewandelt (siehe auch §20, Abs. 3 des Vorsorgereglements der PKLK) oder kann teilweise bar bezogen werden.