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Beginn und Ende der Versicherung bei der PKLK

Die obligatorische Versicherung der beruflichen Vorsorge beginnt am 1. Januar nach dem vollendeten 17. Lebensjahr und endet nach Vollendung des 65. Lebensjahres. (Für Frauen und Männer)

Um in die Versicherung der PKLK aufgenommen zu werden, ist innerhalb der vorgenannten Lebensjahr-Begrenzung ein Jahresverdienst von CHF 14’700.00 (Eintrittsschwelle Stand: 2024) notwendig. Massgebend für die Festlegung des Jahresverdienstes ist grundsätzlich das laufende Kalenderjahr.

Ändert sich der massgebende Lohn nicht dauernd (mehr als 6 Monate) mindestens um 20 Stellenprozente (Prozent eines Vollamtes, zum Beispiel von 40% auf 60%), wird der Jahresverdienst erst anfangs Jahr wieder neu festgelegt. Wenn während des Jahres das Pensum angepasst wird, ist das aktuelle Einkommen auf ein Jahresverdienst umzurechnen. Die Abgrenzung auf die entsprechenden Dauer wird durch die PKLK berechnet.

Mit Beginn der Versicherung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr werden die Risiken Invalidität und Tod gedeckt. Ab 1. Januar, nach dem vollendeten 24. Lebensjahr beginnt die Altersversicherung (Sparprozess). Die Altersgutschriften werden in Prozenten der versicherten Besoldung berechnet und sind in § 18 festgehalten. Die aktuelle Altersgutschrift, welche im laufenden Kalenderjahr gutgeschrieben wird, finden Sie auf dem Versicherungsausweis.

§ 3 des Reglements der Pensionskasse definiert die obligatorische Versicherung.

§ 4 des Reglements der PKLK hält Beginn und Ende der obligatorischen Versicherung fest.