Die Pensionskasse der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern setzt am 1. Januar 2024 Änderungen des Vorsorgereglements in Kraft. Das neue Reglement bindet einerseits bundesrechtliche Bestimmungen ein, zum Beispiel die Reform der AHV 21. Andererseits enthält es Anpassungen bei den Kapitalabfindungen der Altersleistungen bei Pensionierung sowie die Aufhebung der freiwilligen Risikoversicherung.
Der Bundesrat hat den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2024 auf 1.25 % festgesetzt. Aufgrund der unsicheren Finanzmärkte und der weltwirtschaftlich fragilen Lage hat die Verwaltungskommission am 5. Dezember 2023 beschlossen, für 2024 einen Arbeitszins von 1.25 % festzulegen. Dieser wird für unterjährige Austritte und Pensionierungen angewendet. Ende 2024 wird die Verwaltungskommission aufgrund des Jahresabschlusses rückwirkend […]
Daniel Küpfer wird auf den 1. März 2021 neuer Geschäftsführer der Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. Die Verwaltungskommission hat ihn auf Vorschlag der Findungskommission einstimmig gewählt.